LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.1999 - 6 SB 3769/98
Prüfung der Zulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren
Im sozialgerichtlichen Verfahren sind das Vorhandensein der Prozeßvollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage
grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen. Dabei sind Prozeßerklärungen, zu denen auch die Erteilung einer Prozeßvollmacht gehört,
im schriftlichen Verfahren bis zur Entäußerung der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist
die Herausgabe der Entscheidung von der Geschäftsstelle zum Zwecke der Zustellung an die Beteiligten. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 16.09.1998 S 2 SB 1907/98