LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.1996 - 7 U 1566/93
Kostenübernahme für eine Heimpflege in einer Werkstatt für Behinderte
Die Kosten für die Unterbringung in einer Werkstatt für Behinderte sind als Heimpflege gemäß § 558
RVO zu übernehmen, wenn die Kosten für eine erforderliche Unterbringung und Pflege in einem Körperbehinderten-Zentrum (hier Körperbehinderten-Zentrum
Oberschwaben) nicht geringer wären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVO § 558 Abs. 1 S. 1 § 558 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB X § 104 Abs. 1