LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2001 - 7 U 2658/00
Arbeitskräfteabkommen zwischen der DDR und Algerien vom 11.4.1974, übergang der Versicherungslast auf algerische Sozialversicherungskasse
Auf die von der Regelung des Übergangs der Unfallversicherungslast im Arbeitskräfteabkommen zwischen der früheren DDR und
Algerien vom 11.4.1974 erfassten Versicherungsfälle sind die Übergangsvorschriften des §
215 SGB VII iV mit §§ 1148ff
RVO nicht anwendbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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VwZG § 9 Abs. 2
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