LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.1997 - 7 U 29/96
Bemessung der MdE bei Lärmschwerhörigkeit
Ohrgeräusche können zusammen mit der Lärmschwerhörigkeit auftreten und ein Symptom des lärmgeschädigten Innenohres sein. In
Einzelfällen ist ein MdE-Zuschlag gerechtfertigt, wenn Hochtongeräusche glaubhaft als sehr belästigend geschildert werden
und sie sich durch audiometrische Verdeckungstests objektivieren lassen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKVO Anl. 1 Nr. 2301
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 30.10.1995 S 6 U 3389/93