LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2003 - 7 U 777/03
Unfallversicherungsschutz von Personen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Die Voraussetzungen einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt werden auch durch das vertragliche Tätigwerden des Arbeitnehmers
für eine Beschäftigungsgesellschaft erfüllt. Das gilt selbst dann, wenn keine planmäßige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, sondern
die berufliche Qualifizierung im Vordergrund steht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 14.01.2003 S 9 U 1979/02