LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2001 - 8 AL 2901/01
Anhörungspflicht bei der Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verfassungsmäßigkeit
1. Für die Anhörung im Rahmen der Prüfung der Erstattungspflicht des Arbeitgebers gibt es keine Fristen, so dass sie nicht
deshalb fehlerhaft ist, weil sie erst nach Ende des Leistungsbezuges des Arbeitnehmers erfolgt ist.
2. Ungewissheiten bei der Würdigung lang zurückliegender Gesundheitszustände bzw deren Änderung stellen kein Problem der Anhörung
nach § 24 SGB X sondern der Beweiswürdigung nach §
128 SGG dar.
3. § 128 AFG ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 128 Abs. 1 S. 1 § 128 Abs. 1 S. 2
,
,
SGB X § 20 § 24 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 23.04.2001 S 14 AL 2205/00