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LSG Bayern, Beschluss vom 21.12.2009 - 11 AS 705/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme der Kosten für einen Umzug; Bezahlung privater Umzugshelfer
Bei Kosten für eine Bezahlung privater Umzugshelfer handelt es sich nicht um notwendigerweise anfallende Kosten eines Umzugs. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Würzburg 08.09.2009 S 10 AS 368/08
I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.09.2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: