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LSG Bayern, Beschluss vom 14.12.2012 - 11 AS 831/12
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung einer Divergenz
1. Keine Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Zulassungsgründen.
2. Ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht liegt nur dann vor, wenn sich das Gericht zu weiteren Ermittlungen aus seiner rechtlichen Sicht hätte gedrängt fühlen müssen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 144
,
SGG § 145
Vorinstanzen: SG Würzburg 16.02.2012 S 9 AS 855/10
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 16.02.2012 - S 9 AS 855/10 - wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird abgelehnt.

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