LSG Bayern, Beschluss vom 14.12.2006 - 20 R 190/04
Ersatz der Fahrtkosten für ein Taxi, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Aus einer ärztlichen Verordnung auf Krankenbeförderung folgt nicht die Berechtigung ein Taxi zu benutzen, wenn die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel möglich gewesen wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]