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LSG Bayern, Urteil vom 18.12.2013 - 10 AL 104/11
Gleichstellung im Schwerbehindertenrecht Anhaltspunkte für konkrete Arbeitsplatzgefährdung ohne Schwerbehindertenschutz erforderlich
1. Bei der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten genügt die bloße abstrakte Gefährdung des Arbeitsplatzes.
2. Erforderlich sind Tatsachen, die den Rückschluss zulassen, dass der Arbeitsplatz wegen der Behinderung konkret gefährdet ist.
Normenkette:
SGB IX § 2 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Nürnberg 03.11.2010 S 5 AL 122/10
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 03.11.2010 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 12.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.01.2010 abgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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