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LSG Bayern, Urteil vom 18.12.2013 - 10 AL 374/13
Einstufung in Qualifikationsgruppen zur Bemessung des Arbeitslosengeld-Anspruchs nach dem SGB III Irrtumsbedingte Berufungsrücknahme und deren Wirksamkeit Geltung von Treu und Glauben im Prozessrecht
1. Die Einstufung in die jeweilige Qualifikationsgruppe bei fiktiver Bemessung des Arbeitslosengeldes richtet sich primär nach der Tätigkeit, in die vermittelt werden soll. Das hängt maßgeblich von dem erforderliche Berufsabschluss ab.
2. Eine Verfahrensfortsetzung trotz Rücknahmeerklärung kommt auch bei einer Berufung nach dem Grundsatz fairen Verfahrens/Treu und Glauben im Prozessrecht in Frage, sofern es nicht auszuschließen ist, das die Rücknahme wegen eines unzutreffenden, gerichtlichen Hinweises auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels erklärt worden war.
Normenkette: , ,
SGG § 156
Vorinstanzen: SG Würzburg 22.11.2012 S 10 AL 180/12
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 22.11.2012 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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