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LSG Bayern, Urteil vom 18.12.2013 - 12 EG 31/12
Fiktion eines Aufenthaltstitels zur Erhaltung des Anspruchs auf Bundeselterngeld
1. Im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 1 Abs. 7 Nr. 2 BEEG ist auch, wer rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, stellt.
2. Eine gesonderte Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG ist in dem Fall entbehrlich, weil bei rechtzeitiger Antragstellung der bisherige Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend gilt.
Normenkette:
AufenthG § 81 Abs. 4
,
AufenthG § 81 Abs. 5
,
BEEG § 1 Abs. 7 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Augsburg 27.06.2012 S 7 EG 43/11
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27.06.2012 wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte hat der Klägerin auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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