LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.12.2006 - 10 AS 1404/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bei einer Wohngemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft
1. Das Bestehen einer über die Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehenden und die eheähnliche Gemeinschaft prägenden
Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft ist im Streitfall durch die Gesamtwürdigung der den Einzelfall kennzeichnenden
Hinweistatsachen bzw Indizien festzustellen, entscheidend ist das Gesamtbild.
2. Der Begriff der "Wohngemeinschaft" erfasst vielfältige Wohn- und Lebensformen, die eine getrennte oder eine gemeinsame
Haushaltsführung bis hin zum gemeinsamen Wirtschaften in der Form des "Alles teilen" wie auch gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten
umfassen. Die langjährige Dauer des Zusammenwohnens, der gemeinsame Umzug und die Bestreitung der Haushaltskosten unter Berücksichtigung
der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit charakterisieren zwar die Wohn-/ Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft
unter befreundeten Personen als über eine schlichte Zweck-Wohngemeinschaft hinausgehend. Für das Vorliegen einer Einstands-
und Verantwortungsgemeinschaft ist jedoch die Feststellung weiterer Umstände erforderlich, die einen Einstandswillen für alle
Wechselfälle des Lebens zu erkennen geben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b § 9 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 11.11.2005 S 53 AS 5108/05