LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2007 - 12 RA 97/04
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, Vorliegen einer aktiv den Produktionsprozess fördernden ingenieurtechnischen
Tätigkeit
In das Versorgungssystem der technischen Intelligenz sollten grundsätzlich nur solche Personen einbezogen werden, die für
die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und der Technik zuständig waren, also diejenigen, die mit ihrer technischen
Qualifikation aktiv den Produktionsprozess, sei es in der Forschung oder bei der Produktion förderten. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: AAÜG § 1 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 30.08.2004 S 7 RA 4235/03