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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2012 - 13 SB 146/12
Prozesskostenhilfe Hinreichende Erfolgsaussicht Schwerbehindertenrecht Feststellung eines Nachteilsausgleichs Weitere Sachaufklärung
Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne der Prozesskostenhilfevoraussetzungen besteht bei der streitigen Frage der Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Nachteilsausgleiche mit den Merkzeichen "G" und "B", sofern zur Sachaufklärung noch ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich ist.
Normenkette:
SGG § 73a
,
ZPO § 114
,
SGB IX § 69 Abs. 4
, ,
Vorinstanzen: SG Berlin 06.06.2012 S 42 SB 151/12
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juni 2012 aufgehoben.
Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht ab dem 10. Dezember 2012 (Eingang der vollständigen Unterlagen zur Feststellung der Bedürftigkeit) Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlenden Beträgen unter Beiordnung von Rechtsanwältin gewährt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: