Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2008 - 31 U 479/08
Haftung von Unternehmern in der gesetzlichen Unfallversicherung; Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen; Unternehmensbegriff bei der Tierhaltung; Voraussetzungen einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit
1. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse nach § 109 SGB VII kann der Unternehmer geltend machen, wenn er bei tatsächlicher Inanspruchnahme durch den Versicherten die Möglichkeit einer Schadensersatzforderung darlegt.
2. Der Unternehmerbegriff nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII wird bei der Haltung eines einzelnen Tieres aus allein privaten Gründen nicht erfüllt.
3. Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 SGB VII erfordert eine Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit, zu unversicherten Formen der Nachbarschaftshilfe oder verwandtschaftlich motivierten Hilfeleistungen sowie zu körperschaftlichen und mitgliedschaftlichen Verpflichtungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: VersR 2009, 567
Normenkette: ,
SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1
,
SGB VII § 2 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Neuruppin 24.01.2006 S 8 U 119/04
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 24. Januar 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: