LSG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2005 - 2 B 350/05
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren, Einräumung eines höheren Budgets in des vertragsärztlichen
Versorgung
Die Einräumung eines höheren Budgets für abgelaufene und für künftige Zeiträume kann der Vertragsarzt im Wege der einstweiligen
Anordnung mit der Behauptung, das Vertragsarzthonorar lasse den weiteren Betrieb der neurologisch-psychiatrischen Praxis wirtschaftlich
nicht zu, nicht erreichen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hamburg 19.09.2005 S 27 KA 138/05 ER