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LSG Hamburg, Urteil vom 18.12.2014 - 1 KR 60/14
Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung Frührehabilitation und Akutbehandlung Begriff des lernenden Systems
1. Die Frührehabilitation ist untrennbar mit der Akutbehandlung verbunden. Dies bringt § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V deutlich zum Ausdruck.
2. Selbst wenn man Zweckmäßigkeitserwägungen im Rahmen der Auslegung des OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) zulassen wollte, müssten diese - insbesondere vor dem Hintergrund des lernenden Systems - an der insoweit eindeutigen und ihrem Sinngehalt nach unterschiedlichen Bedeutung der Wörter Einsatz und Vorhandensein scheitern.
Normenkette:
SGB V § 39 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG Hamburg S 6 KR 288/13
1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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