LSG Hessen, Urteil vom 20.12.2006 - 4 KA 44/06
Teilnahme von Fachärzten am strukturierten Behandlungsprogramm koronarer Herzkrankheit in Hessen, Ausschluss der Koordination
diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen vom Aufgabenbereich der hausärztlichen Versorgung
1. Die Vereinbarung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms koronarer Herzkrankheit in Hessen lässt nicht
zu, dass Fachärzte als nur koordinierende Ärzte am Behandlungsprogramm teilnehmen können, obwohl sie an der fachärztlichen
Versorgung im Rahmen des DMP - KHK nicht beteiligt sind.
2. Ein Ausschluss der Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen vom Aufgabenbereich der hausärztlichen
Versorgung kann nur durch eine ausdrückliche vertragliche Regelung erfolgen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 61
,
Vorinstanzen: SG Marburg 20.12.2006 S 12 KA 889/05