LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.12.2006 - 13 AS 31/06
Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
1. Der Vermutungsregel in § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II steht nicht entgegen, dass sich die Eigentümerschaft an jedem Haushaltsgegenstand
klar jeweils einem der Partner zuordnen lässt. Es kommt vielmehr auf die Einräumung des Mitgebrauchs an.
2. Ob eine Bedarfsgemeinschaft iS des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II vorliegt, muss eine Gesamtschau der Indizien mit ihrer
Gewichtung und Bewertung ergeben, wobei auch das gemeinsame Freizeitverhalten von Bedeutung sein kann. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c § 7 Abs. 3a Nr. 1
Vorinstanzen: SG Oldenburg 03.11.2006 S 47 AS 696/06 ER