LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.12.2006 - 2 R 466/06
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein auf das Urteil des BSG vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R - gestütztes Begehren auf Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente kann nicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
verfolgt werden, solange nicht einzelfallbezogen ein Anordnungsgrund dargelegt und glaubhaft gemacht wird. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: RRErwerbG
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Vorinstanzen: SG Lüneburg 20.11.2006 S 34 R 490/06 ER