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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2019 - 16 KR 191/18
Zahlung von Mutterschaftsgeld Erhalten gebliebene Pflichtmitgliedschaft Mehrere Erhaltenstatbestände
1. Bei Erfüllung mehrerer Tatbestände des § 192 SGB V wird eine zunächst nach einem ersten Erhaltungstatbestand erhalten gebliebene Pflichtmitgliedschaft anschließend nach einem anderen Erhaltenstatbestand weiterhin erhalten.
2. Die Tatbestände müssen zeitweise gleichzeitig verwirklicht sein oder nahtlos aufeinander folgen.
Normenkette:
SGB V i.d.F. v. 16.07.2015 § 24i Abs. 1
,
SGB V i.d.F .v. 16.07.2015 § 24i Abs. 3
,
Vorinstanzen: SG Hildesheim 20.03.2018 S 32 KR 279/17
Das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 20. März 2018 und der Bescheid der Beklagten vom 29. März 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Mai 2017 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Mutterschaftsgeld für ihr am 3. April 2017 geborenes zweites Kind nach den gesetzlichen Vorschriften zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: