LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.12.2005 - 2 RI 320/99
Berechnung eines nach der Scheidung der zweiten Ehe wiederaufgelebten Witwenrentenanspruchs, Anrechnung des Zugewinnausgleichs
Unabhängig von Fragen der Bedürftigkeit knüpft ein Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns nach §
1378 Abs.
1 BGB allein daran an, dass der andere Ehegatte während der Ehe einen ausgleichspflichtigen Vermögenszuwachs erfahren hat. An dieser
Vermögensmehrung soll der begünstigte Ehepartner partizipieren. Bezüglich eines solchen Vermögensvorteils ist eine Anrechnung
auf den Witwenrentenanspruch nach dem vorletzten Ehegatten in § 1291 Abs. 2 S. 2
RVO nicht vorgesehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ArVNG § 26 Abs. 3
,
,
RVO § 1291 Abs. 2 S. 1 § 1291 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Oldenburg 27.07.1999 S 8a RI 80479/97