LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.01.2005 - 3 KA 237/04
Anspruch auf Vergütung aus der vertragszahnärztlichen Versorgung nach kollektivem Zulassungsverzicht
Hat ein Vertragszahnarzt in einem mit Kollegen aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf seine Zulassung oder
Ermächtigung verzichtet, so bleibt er auch im Anschluss hieran nach Maßgabe des §
95b Abs.
3 SGB V berechtigt, Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu Lasten der Krankenkassen zu behandeln. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hannover 15.09.2004 S 31 KA 332/04 ER