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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2015 - 12 AS 1884/15
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt Rechtmäßigkeit und verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Eingliederungsverwaltungsakts Verbesserung der Vermittlungschancen durch wiederholte Teilnahme an der Maßnahme "Perspektive 50plus" Konzept des "Forderns und Förderns"
1. Nach Ablehnung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist der Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts zulässig.
2. Ein Leistungsberechtigter kann durch Eingliederungsverwaltungsakt zur wiederholten Teilnahme an der Maßnahme "Perspektive 50plus" verpflichtet werden.
Normenkette:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 2 und S. 6
,
SGG § 86b Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 39 Nr. 1
,
SGB II § 1 Abs. 2
,
GG Art. 2
,
GG Art. 12
Vorinstanzen: SG Köln 23.10.2015 S 25 AS 3209/15 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.10.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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