Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.2016 - 17 U 367/16
Arbeitsunfall Gewährung von Verletztengeld Begriff der Arbeitsunfähigkeit Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit
1. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Versicherungsfalles nicht in der Lage ist, seiner zuletzt ausgeübten oder einer gleich oder ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen.
2. Arbeitsunfähigkeit ist danach gegeben, wenn der Versicherte seine zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls konkret ausgeübte Tätigkeit wegen Krankheit nicht (weiter) verrichten kann; dass er möglicherweise eine andere Tätigkeit trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung noch ausüben kann, ist unerheblich.
3. Bei Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht mehr auf diese, sondern eine nach Art der Anforderungen, notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie Höhe der Entlohnung vergleichbare Tätigkeit abzustellen.
4. Bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit hat das ärztliche Attest lediglich die Bedeutung einer Stellungnahme, das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit ist uneingeschränkt überprüfbar.
Normenkette:
SGB VII § 45 Abs. 1
,
SGB VII § 46 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Detmold 09.05.2016 S 1 U 412/13
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 09.05.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: