LSG Thüringen, Beschluss vom 03.01.2006 - 6 R 886/05
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Zuerkennung einer höheren Rente
Beim Bezug einer Regelaltersrente scheidet eine einstweilige Anordnung auf Zuerkennung einer höheren als der bindend zuerkannten
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch unter Geltung des §
86b Abs.
2 SGG grundsätzlich aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AAÜG § 6 Abs. 2
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Vorinstanzen: SG Nordhausen 31.05.2002 S 3 RA 759/99