OLG Hamm, Urteil vom 28.05.1993 - 5 UF 169/92
»1. Pflegegeld nach § 69 Abs. 4
BSHG ist unterhaltsrechtlich als Einkommen zu berücksichtigen.
2. Hatte der Berechtigte während der Ehe anderweitiges bedarfsprägendes Einkommen und war der Bezug von Pflegegeld bei der
Trennung vorhersehbar, so ist die Anrechnung des Pflegegeldes im Wege der Differenzmethode sachgerecht.«
Fundstellen: DAVorm 1994, 812
, FamRZ 1994, 895
Normenkette: ,
BSHG § 69 Abs. 4