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OVG Bremen, Urteil vom 21.04.2010 - A 23/08
Anspruch auf Gewährung einer Wohnungserstausstattung i.F.d. fahrlässigen Verlusts einer vorher existierenden Ausstattung; Zumutbare Maßnahmen zur Wiedererlangung einer abhanden gekommenen Wohnungsausstattung; Möglichkeit einer dahrlehensweisen Gewährung der Kosten für eine Wohnungsausstattung
Die Übernahme der Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung aus Sozialhilfemitteln kommt nicht in Betracht, wenn der Hilfebedürftige den Verlust einer vorhandenen Wohnungseinrichtung durch fahrlässiges Verhalten mitzuverantworten hat
Normenkette:
SGB II § 2 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: VG Bremen 13.12.2007 S3 K 2992/06
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 3. Kammer für Sozialgerichtssachen - vom 13.12.2007 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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