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OVG Sachsen, Beschluss vom 26.10.2009 - 1 A 727/08
Bewilligung von Ausbildungsförderungsleistungen für den Zeitraum des Besuches der High School in den USA im Anschluss an die im Inland absolvierte Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium
1. Kann eine Auslandsausbildung nicht auf die restliche Ausbildungszeit im Inland angerechnet werden, kann nach § 5 Abs. 2 S. 1 BAföG keine Ausbildungsförderung für den Besuch der im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte geleistet werden.
2. Gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 SOGY bilden die Jahrgangsstufen 11 und 12 eine organisatorische und pädagogische Einheit mit der Folge, dass diese beiden Klassenstufen am Gymnasium im Inland absolviert werden müssen.
Fundstellen: NVwZ-RR 2010, 228
Normenkette:
BAföG § 5 Abs. 2
,
BAföG § 5 Abs. 4
,
OAVO § 2
Vorinstanzen: VG Leipzig 16.10.2008 3 K 1013/07
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 16. Oktober 2008 - 3 K 1013/07 - wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

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