SG Berlin, Beschluss vom 20.12.2006 - 94 AS 11129/06
Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, vorläufige Übernahme unangemessener Unterkunftskosten
bei Auflösung einer Wohngemeinschaft
Wenn nach Auszug des Mitbewohners gegen diesen ein Anspruch auf Zahlung eines Mietanteils besteht, so liegt selbst dann kein
Anspruch auf vorläufige Übernahme der unangemessenen Unterkunftskosten vor, wenn der Anspruch wirtschaftlich nicht durchsetzbar
ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 3