SG Berlin, Beschluss vom 03.01.2006 - S 88 SO 6032/05 ER
Anspruch auf Sozialhilfe für Ausländer, angemessene Frist im Sinne von § 66 Abs. 3 SGB I zur Beschaffung von Unterlagen
Es liegt keine angemessene Frist im Sinne von §
66 Abs.
3 SGB I für die Beschaffung umfangreicher Bescheinigungen und Erklärungen aus dem Ausland vor, wenn der Antragsteller innerhalb einer
2-wöchigen Frist über Weihnachten und den Jahreswechsel umfangreiche Bescheinigungen und Erklärungen z.T. aus Polen und Großbritannien
bzw Irland zu beschaffen und vorzulegen hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB XII § 23 Abs. 3