SG Reutlingen, Beschluss vom 19.12.2006 - 2 AS 4528/06
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Rückerstattungsbescheide beim Anspruch auf Grundsicherung
für Arbeitssuchende
Wird gegen Rückerstattungsbescheide von Leistungen nach dem SGB II Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben, so hat dies aufschiebende
Wirkung. Eine Aufrechnung kann nur mit bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Rückerstattungsforderungen erfolgen. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 39 § 43
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