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BSG, Beschluss vom 01.10.2014 - 13 R 304/14
Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung Nicht beschwerdefähiger Verfahrensmangel
1. Wenn beanstandet wird, dass die vom LSG gegebene eigene Begründung "nicht zu überzeugen vermag", weil sie "nach klägerischer Rechtsauffassung in sich widersprüchlich" sei, so wird damit im Kern die Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht gerügt.
2. Auf eine Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung kann im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ein Verfahrensmangel kraft gesetzlicher Anordnung in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 SGG jedoch nicht gestützt werden.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 16.07.2014 L 6 R 34/14 , SG Speyer S 11 R 113/12
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Juli 2014 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: