Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 25.04.2018 - 4 AS 19/17
Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche Gerichtlich isoliert durchsetzbarer Anspruch Gegenstand der Lernförderung Lernziele Lesen und Schreiben
1. Der Anspruch auf Übernahme der Kosten für Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II ist ein gerichtlich isoliert durchsetzbarer Anspruch.
2. Jegliche Förderung Lernender - und damit nicht nur Nachhilfe - ist begrifflich Lernförderung.
3. Gegenstand der Lernförderung sind die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele Lesen und Schreiben.
4. Eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse als solche ist kein Gegenstand der Lernförderung.
Fundstellen: NJW 2018, 2512, NZS 2018, 626
Normenkette:
SGB II § 28 Abs. 5
,
SGB II § 28 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 20.01.2017 L 3 AS 195/13 , SG Lübeck 23.10.2013 S 40 AS 785/12
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 20. Januar 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: