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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2017 - 11 KR 3980/16
Sozialversicherungspflicht eines Rechtsreferendars während der Pflichtstation Rechtsberatung im Juristischen Vorbereitungsdienst bei über den notwendigen Teil der Ausbildung hinausgehender Beschäftigung
Ein Rechtsreferendar, der zur Ausbildung in der Pflichtstation einer Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten zugewiesen wird und dort aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Anwaltssozietät einen Anspruch auf Vergütung für Leistungen hat, die über den notwendigen Teil der Ausbildung hinausgehen, ist in dieser gesondert vergüteten Tätigkeit bei der Anwaltssozietät versicherungspflichtig beschäftigt.
Normenkette:
SGB IV § 26 Abs. 2
, ,
Vorinstanzen: SG Mannheim 12.10.2016 S 5 KR 2666/16
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 12.10.2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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