Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 25.04.2018 - 13 R 64/15
Zahlung von Übergangsgeld während einer stufenweisen Wiedereingliederung Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers Wiedereingliederung in eine Teilzeitbeschäftigung
1. Nach einer vom Rentenversicherungsträger gewährten Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt der Rentenversicherungsträger für die stufenweise Wiedereingliederung und damit für die Zahlung von Übergangsgeld zuständig, solange sich die stufenweise Wiedereingliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen Gesamtmaßnahme darstellt.
2. Eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ist nicht nur dann gegeben, wenn die Befähigung zu einer vollschichtigen Tätigkeit erreicht wird.
Normenkette: ,
SGB IX a.F. § 51 Abs. 5
Vorinstanzen: SG München 11.12.2014 S 15 R 2728/13
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte der Klägerin für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.10.2013 Übergangsgeld nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zahlt.
II.
Die Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
III.
Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: