Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 19.05.2010 - 19 R 16/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren; Verschulden des Betroffenen bei Erkrankung und fehlenden Sprachkenntnissen
Eine Erkrankung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Grund für die Gewährung einer Wiedereinsetzung anzusehen, wenn der Kläger infolge der Schwere der Erkrankung willens- oder handlungsunfähig und deshalb außer Stande gewesen wäre, die Berufung selbst einzulegen oder einen Dritten damit zu beauftragen. Auch fehlende Sprachkenntnisse eines Ausländers können ausnahmsweise die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn der sprachunkundige Ausländer bei aller zumutbaren Sorgfalt nicht rechtzeitig eine Übersetzung ermöglichen konnte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 151 Abs. 1
,
SGG § 67 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Bayreuth 05.11.2007 S 11 R 746/03
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 05.11.2007 wird als unzulässig verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: