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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2015 - 13 SB 11/12
Merkzeichens aG Bescheinigung über die Voraussetzungen einer Parkerleichterung Keine Feststellung gesundheitlicher Merkmale
Bei der Bescheinigung über die Gewährung von Parkerleichterung handelt es sich nicht um eine Feststellung gesundheitlicher Merkmale als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nach § 69 Abs. 4 SGB IX, denn hierzu gehören nur diejenigen Merkmale, die gemäß 69 Abs. 5 SGB IX i.V.m. § 1 Abs. 4 und 3 SchwbAwV eintragungsfähig sind; die im Wege der Amtshilfe zu erteilende Bescheinigung über die Gewährung von Parkerleichterung gehört nicht hierzu.
Normenkette:
SchwbAwV § 1 Abs. 4
,
SchwbAwV § 1 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Potsdam 10.11.2011 S 34 SB 87/10
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 10. November 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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