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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.05.2014 - 11 KA 99/12
Erteilung einer Ermächtigung nach § 11 Abs. 3 Anlage 9.1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte/Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (BMV-Ä/EKV) an Facharzt für innere Medizin mit dem Schwerpunkt Nephrologie (Chefarzt an Medizinischer Klinik in einem Hospital) Drittwiderspruch und defensive Konkurrentenklage gegen die erteilte Ermächtigung Erledigung der Ermächtigung durch Zeitablauf Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten Voraussetzungen für die Anfechtungsberechtigung eines Vertragsarztes Feststellung eines medizinischen Bedarfs als Voraussetzung einer Ermächtigung nach § 11 Abs. 3 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV
Die Ermächtigung nach § 11 Abs. 3 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV setzt eine Feststellung eines versorgungsärztlichen Bedarfs nicht voraus.
Normenkette:
SGG § 131 Abs. 1 S. 3
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Duisburg 18.07.2012 S 19 KA 10/10
Tenor
Auf die Berufung des Beigeladenen zu 6) wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 18.07.2012 abgeändert und die Klage der Klägerin zu 1) abgewiesen. Die Berufung der Klägerin zu 1) wird zurückgewiesen. Die Klägerin zu 1) trägt ¾ und die Klägerin zu 2) ¼ der Kosten des Rechtsstreits einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 6). Die Revision wird zugelassen.

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