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LSG Bayern, Beschluss vom 19.06.2017 - 11 AS 358/17
Wiederaufnahmeklage Verfahrensbeendigung durch Vergleich Ausschluss
Die Möglichkeit einer Wiederaufnahmeklage gibt es nur bei rechtskräftigen Endurteilen, Gerichtsbescheiden oder instanzabschließenden Beschlüssen, nicht aber für den Falle eines Vergleiches.
Normenkette:
SGG § 179 Abs. 1
Tenor
I.
Die Wiederaufnahmeklage vom 25.04.2017 bezüglich des Rechtsstreits L 11 AS 79/16 wird verworfen.
II.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit L 11 AS 79/16 durch gerichtlichen Vergleich am 04.04.2016 beendet worden ist.
III.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: