BVerwG, Beschluss vom 22.12.2010 - 5 B 8.10
Anforderungen an die Darlegung einer im Revisionsverfahren klärungsfähigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts; Klärungsbedürftigkeit der verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung des § 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Erfüllung der Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge bei einem Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen
Normenkette:
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
,
VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
,
SGB XII § 90 Abs. 3
Vorinstanzen:
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2009 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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