Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 07.05.2009 - 14 AS 91/08
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Zurückverweisung an SG durch das LSG im Rahmen der Ermessensausübung
Es steht im Ermessen des LSG, ob eine Sache bei wesentlichen Mängeln des sozialgerichtlichen Verfahrens an das Sozialgericht zurückverwiesen wird. Daher kann im Revisionsverfahren nur überprüft werden, ob ein Ermessensfehlgebrauch des LSG gegeben ist. Es kann es allenfalls in Ausnahmefällen sachgerecht sein, den Rechtsstreit wegen einer geltend gemachten Verletzung des rechtlichen Gehörs im ersten Rechtszug an das SG zurückzuverweisen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 62
,
SGG § 159 Abs. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 01.07.2008 L 11 AS 9/06 , SG Schleswig S 5 AS 228/05
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 1. Juli 2008 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: