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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2018 - 11 KR 936/17
Vergütung einer Krankenhausbehandlung Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung Wirtschaftlichkeitsgebot Abrechnungsrelevantes Behandlungsgeschehen
1. Die Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung betrifft die Erfüllung der gesetzlichen und untergesetzlichen Informations- und Abrechnungs-Vorgaben für das Krankenhaus durch zutreffende tatsächliche Angaben und rechtmäßige Abrechnung auf dieser Grundlage.
2. Das Krankenhaus verschafft damit der Krankenkasse Kenntnis vom abrechnungsrelevanten Behandlungsgeschehen und der Anwendung der hierauf bezogenen Abrechnungsregelungen.
3. Hingegen ergeben sich die Auffälligkeiten, die zu Abrechnungsprüfungen verpflichten, aus der Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder dem Krankheitsverlauf.
4. Sie folgen letztlich daraus, dass das Krankenhaus die Versicherten nicht wirtschaftlich iS von § 12 Abs 1 SGB V behandelt und deswegen die Abrechnung nicht ordnungsgemäß ist.
Normenkette:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3
,
KHEntgG § 7 S. 1 Nr. 1
,
KHEntgG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
,
SGB V § 12 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 18.01.2017 S 16 KR 671/16
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18.01.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.404,66 EUR festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.

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