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LSG Bayern, Urteil vom 18.03.2015 - 11 AS 762/14
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Beschwerdewerts nur aus dem unmittelbar betroffenen Geldbetrag
1. Beim Beschwerdewert kommt es nur auf die Höhe des Geldbetrages an, um den unmittelbar gestritten wird, ohne dass sonstige denkbare Folgewirkungen in Betracht zu ziehen wären.
2. Hat das SG hat die Berufung weder im Tenor noch in den Entscheidungsgründen zugelassen, ersetzt eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung nicht die Berufungszulassung.
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 1
,
SGG § 144
Vorinstanzen: SG Würzburg 17.09.2014 S 15 AS 34/14
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 17.09.2014 wird verworfen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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