Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 28.06.2011 - 2 P 32/11
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren.
Nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG ist die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe ausgeschlossen, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe verneint hat. Dies gilt auch dann, wenn das Sozialgericht die Gewährung von Prozesskostenhilfe allein mit der Begründung abgelehnt hat, dass ein Kläger Mitglied des Sozialverbandes VdK ist und sich somit von einer nach § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 SGG vertretungsbefugten Vereinigung vertreten lassen kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2
,
SGG § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 8
Vorinstanzen: SG Bayreuth 28.02.2011 S 1 P 88/10
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 28. Februar 2011 wird als unzulässig verworfen.

Entscheidungstext anzeigen: