SG Mannheim, Urteil vom 12.07.2010 - S 9 SO 590/10
Anspruch auf Sozialhilfe; Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten; schlüssiges Konzept eines Sozialhilfeträgers
Das Konzept eines Sozialhilfeträgers zur Ermittlung bzw. Festlegung der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten erweist sich
als unschlüssig, wenn es für das gesamte Kreisgebiet, das eine Fläche von 1.062 km² bzw. 54 Gemeinden und Städte mit zusammen
rund 533.000 Einwohnern umfasst, lediglich fünf Mietstufen beinhaltet und dabei in den einzelnen Mietstufen auch Gemeinden
zusammengefasst worden sind, die keinerlei räumliche Berührungspunkte aufweisen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 29 Abs. 1