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BSG, Beschluss vom 21.08.2017 - 9 SB 3/17 B
Feststellung eines Grades der Behinderung Nichtzulassungsbeschwerde Mindestanforderungen der Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes Verständliche Sachverhaltsschilderung
1. Eine verständliche Sachverhaltsschilderung in der Beschwerdebegründung gehört zu den Mindestanforderungen der Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes.
2. Sie muss das BSG in die Lage versetzen, sich ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein aufgrund des Beschwerdevortrags ein Bild über den Streitgegenstand sowie seine tatsächlichen und rechtlichen Streitpunkte zu machen.
3. Denn es ist nicht seine Aufgabe, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus der angegriffenen Entscheidung selbst herauszusuchen.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 15.09.2016 L 11 SB 4/11 , SG Neuruppin 28.10.2010 S 3 SB 48/09
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. September 2016 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: