LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2008 - 3 R 2068/03
Anerkennung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Arbeitsunfähigkeit
1. Die im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgte Begriffsbestimmung ist für die Definition der krankheitsbedingten
Arbeitsunfähigkeit nach §
58 Abs.
1 S. 1 Nr.
1 SGB VI heranzuziehen.
2. Wenn ein auf die Beschäftigung bezogenes Versicherungsverhältnis entfallen ist, dann entfällt der begrenzte krankenversicherungsrechtliche
Berufsschutz für die bei Beginn der Erkrankungen ausgeübte Tätigkeit, spätestens mit Ende des ersten Dreijahreszeitraums.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 07.05.2003 S 13 RJ 2775/02