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LSG Bayern, Beschluss vom 26.08.2009 - 11 AS 362/09
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; hinreichende Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Rechtsverfolgung
Hinreichende Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Rechtsverfolgung besteht, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Angaben und der von ihm vorgelegten Unterlagen für zutreffend oder doch für vertretbar hält. Es reicht für die Prüfung der Erfolgsaussicht aus, dass der Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat. Auch bei nur teilweise zu bejahender Erfolgsaussicht ist in der Regel in gerichtskostenfreien Verfahren Prozesskostenhilfe unbeschränkt zu bewilligen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 34
,
SGG § 73a
,
ZPO §§ 114ff
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Bayreuth 28.04.2009 S 4 AS 75/07
I. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.04.2009 aufgehoben.
II. Auf den Antrag vom 30.04.2008 wird der Klägerin mit Wirkung ab Antragstellung für das Verfahren S 4 AS 75/07 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt J., A-Stadt, beigeordnet.

Entscheidungstext anzeigen: